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Neue Corona Schutzverordnung NRW

Auf Grund der ab dem 24.11.21 geltenden neuen Corona Schutzverordnung für NRW ist im gastronomischen Innenbereich, also auch bei uns in der Bohne, der Zutritt nur noch wie folgt möglich: Geimpft Genesen Wenn aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung möglich ist, benötigen wir eine Bestätigung darüber und einen tagesaktuellen negativen Coronatest (keinen Selbsttest). Für den Zugang

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