Neue Corona Schutzverordnung NRW

Auf Grund der ab dem 24.11.21 geltenden neuen Corona Schutzverordnung für NRW ist im gastronomischen Innenbereich, also auch bei uns in der Bohne, der Zutritt nur noch wie folgt möglich:

  • Geimpft
  • Genesen

Wenn aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung möglich ist, benötigen wir eine Bestätigung darüber und einen tagesaktuellen negativen Coronatest (keinen Selbsttest).

Für den Zugang zu unserem Innenbereich wird es wie bisher eine Kontrolle geben. Ebenfalls werden wir die Zertifikate mit einem Personaldokument abgleichen.

Bitte haltet dafür doch beides am Eingang bereit.

Vielen Dank für euer Verständnis, auch wenn es mal ein klein wenig länger dauern sollte.
Lasst uns gemeinsam endlich diese Pandemie beenden. ☕☀️
Bleibt gesund.
Eure “Kaffeebohnen”

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